Auto
Die Führerscheinausbildung der Klasse B zum Lenken eines PKWs ist grundsätzlich sehr einfach strukturiert, denn es gibt nur eine Ausbildungsklasse (Klasse B). Es gibt jedoch ein paar unterschiedliche Modelle, je nachdem wann du deine Ausbildung beginnen möchtest. Diese findest du im folgenden Abschnitt.
Hierbei handelt es sich um den normalen B-Führerschein. Mindestalter: 18 Jahre (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vor dem 18. Geburtstag)
Ausbildungsphase & Prüfung
- Theorie: 20 Unterrichtseinheiten allgemeiner Teil und 12 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch.
- Praxis: 18 Fahrstunden für die Lehrinhalte der Grundausbildung
Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitung sowie zusätzliche Übungsstunden je nach Fähigkeiten/Können des Fahrschülers. - Erste Hilfe Kurs: 6 Stunden
Gesetzliche Vorschriften: Der Prüfungsantritt muss binnen 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung erfolgen, sonst ist die Ausbildung zu wiederholen. Mit bestandener Prüfung ist die 1. Ausbildungsphase abgeschlossen. Es besteht eine Probezeit von 3 Jahren (unabhängig vom Lebensalter), in der ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille) gilt.
Die L-17 Ausbildung ermöglicht es dir, deinen Führerschein schon mit 15,5 Jahren zu beginnen, erhalten kannst du ihn dann ab deinem 17. Geburtstag. Der große Unterschied zur klassischen B-Ausbildung besteht darin, dass du bereits im Rahmen von Begleitungsfahrten eigenständige Fahrerfahrung sammeln kannst.
Mindestalter: 17 Jahre (Ausbildungsbeginn frühestens mit 15,5 Jahren)
Ausbildungsphase & Prüfung
- Anmeldung zur Ausbildung
Bereits ab einem Alter von 15 ½ Jahren möglich - Grundausbildung in der Fahrschule
32 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis - Ausbildungsfahrten mit Begleitperson
3 Praxisblöcke zu je 1.000 km, jeweils verteilt auf zumindest 2 Wochen (mit Fahrtenprotokoll) - Begleitende Schulung in der Fahrschule
Für Schüler und Begleiter nach jeweils 1.000 Kilometern (nach 1.000km & nach 2.000km):
– Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer
– gemeinsame “Überprüfungsfahrt” - Nach mind. 3.000 km Fahrpraxis
3 weitere Fahrstunden - Theoretische Führerscheinprüfung
- Praktische Führerscheinprüfung
Kann nach 3.000km + ab dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Es besteht eine Probezeit bis zum 21. Geburtstag (oder mindestens 3 Jahre), in der ein Alkoholverbot (Limit 0,1 Promille) gilt.
Folgende Preisangaben gelten zur Orientierung und sind aufgrund technischer Gegebenheiten als unverbindlich anzusehen. Für verbindliche Preise kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch.
Entstehende Zusatzkosten
- Erste-Hilfe Kurs
Falls nicht bereits absolviert , zu entrichten an das Rote Kreuz.
€ 62,00 - Prüfungsgebühr
Zu entrichten an das Land Steiermark.
€ 71,00 - Führerscheinausstellung
Zu entrichten an ausstellende Behörde.
€ 60,50 - Arztgutachten
Zu entrichten an selbstgewählten Arzt.
€ 35,00 - Mehrphasenausbildung
Gesetzlich vorgeschriebene Folgeausbildung.
€ 479,00 - Online-Account
Optional
€ 59,00
Ausbildungskosten
- Theoriekurs
- 18 Fahreinheiten
- 2 Vorprüfungen
- Büroaufwand
- Prüfstellengebühr
- Vorführung Praxisprüfung
- Lernen in der Fahrschule
-
Erste-Hilfe Kurs € 62,00
Falls nicht bereits absolviert, zu entrichten an das Rote Kreuz.
-
Prüfungsgebühr € 71,00
Zu entrichten an das Land Steiermark.
-
Führerscheinausstellung € 60,50
Zu entrichten an ausstellende Behörde.
-
Arztgutachten € 35,00
Zu entrichten an selbstgewählten Arzt.
-
Mehrphasenausbildung € 589,00
Gesetzlich vorgeschriebene Folgeausbildung.
-
Online-Account € 59,00
Optional
Ausbildungskosten
- Theoriekurs
- 15 Fahreinheiten
- 2 begleitende Schulungen
- 2 Vorprüfungen
- Büroaufwand
- Prüfstellengebühr
- Vorführung Praxisprüfung
- Lernen in der Fahrschule
Entstehende Zusatzkosten
- Theoretische Begleiterschulung
Beinhaltet die L-Box
€ 97,00 - Erste-Hilfe Kurs
Falls nicht bereits absolviert , zu entrichten an das Rote Kreuz.
€ 50,00 - Prüfungsgebühr
Zu entrichten an das Land Steiermark.
€ 71,00 - Führerscheinausstellung
Zu entrichten an ausstellende Behörde.
€ 60,50 - Arztgutachten
Zu entrichten an selbstgewählten Arzt.
€ 35,00 - Bescheid für Ausbildungsfahrt€ 35,10
- Mehrphasenausbildung
Gesetzlich vorgeschriebene Folgeausbildung.
€ 299,00 - Online-Account
Optional
€ 59,00
-
Theoretische Begleiterschulung € 97,00
Beinhaltet die L-Box
-
Erste-Hilfe Kurs € 62,00
Falls nicht bereits absolviert, zu entrichten an das Rote Kreuz.
-
Prüfungsgebühr € 71,00
Zu entrichten an das Land Steiermark.
-
Führerscheinausstellung € 60,50
Zu entrichten an ausstellende Behörde.
-
Arztgutachten € 35,00
Zu entrichten an selbstgewählten Arzt.
-
Bescheid für Ausbildungsfahrt € 35,10
-
Mehrphasenausbildung € 409,00
Gesetzlich vorgeschriebene Folgeausbildung.
-
Online-Account € 59,00
Optional