Zweiräder
Um ein Motorrad lenken zu dürfen gibt es viele Möglichkeiten und Voraussetzungen. Diese haben sowohl mit der Art des Motorrads sowie auch mit der Person, die es lenken möchte zu tun. Im Folgenden findest du eine Übersicht der verschiedenen Motorradklassen inklusive Voraussetzungen und Limitierungen.
Mindestalter: 16 Jahre
(Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vor dem 16. Geburtstag)
Fahrzeuge
Krafträder mit
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung von max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädige Kfz mit symetrisch angeordneten Rädern mit
- Hubraum über 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter: 18 Jahre
(Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vor dem 18. Geburtstag)
Fahrzeuge
Alles in A1 enthalten und zusätzlich
Krafträder mit
- Leistung max 35 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: | 20 Jahre im Stufenzugang (nach 2 Jahren Vorbesitz A2) |
24 Jahre bei Direkteinstieg (Ausbildungsbeginn frühestens 6 Monate vorher) |
Fahrzeuge
Krafträder- ohne Leistungsbeschränkung
- über 15kW
Mindestalter: 15 Jahre
(Ausbildungsbeginn frühestens 2 Monate vor dem 15. Geburtstag)
Fahrzeuge
Zweirädige Kleinkrafträder mit
- Hubraum max. 50 cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
- Hubraum max. 50 cm³ bei Fremdzündungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Diesel- oder Elektromotor
Voraussetzung: Mindestens 5 Jahre in Besitz von Klasse B (durchgehend, ohne Entzugsverfahren).
Fahrzeuge
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung von max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,1 kW/kg
Folgende Preisangaben gelten zur Orientierung und sind aufgrund technischer Gegebenheiten als unverbindlich anzusehen. Für verbindliche Preise kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch.
A1
- 8 Einheiten Theoriekurs**
- 14 Fahreinheiten
- Praktische Prüfung
- Vorprüfung
A2
- 8 Einheiten Theoriekurs
- 14 Fahreinheiten
- Praktische Prüfung
- Vorprüfung
A
- 8 Einheiten Theoriekurs
- 14 Fahreinheiten
- Praktische Prüfung
- Vorprüfung
AM (Moped)
- 8 Einheiten Theoriekurs
- 8 Fahreinheiten
Code 111
- 6 Fahreinheiten
- Keine Prüfung notwendig
* Kandidat:innen ab 39 Jahren müssen 16 Praxisfahrstunden und die gesetzlichen zwei Zusatzlektionen absolvieren. Zusätzliche Kosten: € 140,-.
** Ohne bestehenden B-Führerschein muss zusätzlich der B-Grundwissenkurs mit 16 Einheiten absolviert werden.
Entstehende Zusatzkosten
- Erste-Hilfe Kurs
Falls nicht bereits absolviert bei allen Klassen notwendig.
€ 62,00 - Arztuntersuchung
Falls nicht bereits zuvor absolviert bei allen Klassen (ausgenommen AM) notwendig.
€ 35,00 - Führerscheinausstellung
An Behörde zu entrichten. Betrifft Klassen A1, A2, A & AM. Reduzierte Gebühr i.H.v €49,50 bei Code 111.
€ 60,50 - Prüfungsgebühr
Zu entrichten an das Land Steiermark
€ 65,00 - Mehrphasenausbildung
Betrifft Klasse A.
€ 399,00 - Online-Account
Optional
€ 59,00
-
Erste-Hilfe Kurs € 62,00
Falls nicht bereits zuvor absolviert bei allen Klassen (ausgenommen AM) notwendig.
-
Arztuntersuchung € 35,00
Falls nicht bereits zuvor absolviert bei allen Klassen (ausgenommen AM) notwendig.
-
Führerscheinausstellung € 60,50
An Behörde zu entrichten. Betrifft Klassen A1, A2, A & AM.
Reduzierte Gebühr i.H.v €49,50 bei Code 111 und bei bereits bestehendem Führerschein. -
Prüfungsgebühr € 65,50
Zu entrichten an das Land Steiermark. € 71,00 bei Klasse A1 ohne bereits bestehendem Führerschein.
-
Mehrphasenausbildung € 419,00
Betrifft Klasse A
-
Online-Account € 59,00
Optional