AGB

für Veranstaltungen der Fahrschule Ostbahn, Inh. Philipp Kipperer, 8010 Graz

Gültig ab 12.08.2009

 

1. Anmeldung zu einer Bildungsmaßnahme

Die Anmeldung hat in jedem Fall schriftlich (Brief, E-Mail, Formular auf der HP, direkt im Fahrschullokal bei Führerscheinausbildungen nach dem KFG) zu erfolgen und wird unverzüglich bestätigt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Mit Unterschrift auf der Karteikarte bzw. durch Bestätigung der AGB in der Online Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten vollständig und richtig abzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz. Die Fahrschule Ostbahn behält sich vor, ohne Angabe von Gründen, eine Anmeldung zurückzuweisen.

Die Fahrschule Ostbahn betreibt ein sehr flexibles Kurssystem. Der Teilnehmer ist deshalb selbst verpflichtet sich seine Kurse/Fahrstunden und Prüfungen einzuteilen. Die Terminvereinbarung hat direkt mit dem zuständigen Fahrschulsekretariat zu erfolgen. Die Prüfungsanmeldung muss mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin, unter Berücksichtung der Beibringung aller erforderlichen Unterlagen zu erfolgen. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. Ein Rücktritt bzw. eine Kündigung kann nur im Rahmen der Ziffer 3 erfolgen.

 

2. Zahlungsbedingungen

Das Teilnehmerentgelt ist grundsätzlich vor Beginn einer Maßnahme, bei Tagesveranstaltungen drei Tage zuvor, zu bezahlen. Leistungen sind im Vorhinein zu entrichten. Im Grundpreis enthalten sind: die gesetzlichen Fahrlektionen, unbeschränkter Kursbesuch aller angebotenen Kurse für die Dauer von 6 Monaten (ab Anmeldung). Bei Aktionspreisen (alle vom Listenpreis abweichenden Vereinbarungen) gilt der Preis nur für die Dauer von 4 Monaten ab Vertragsabschluß. Alle anderen Leistungen sind im Vorhinein, zu den jeweils am Zeitpunkt der Konsumierung gültigen Preisen, zu entrichten. Bei Nichtzahlung des fälligen betrags- und fristgemäßen Teilnahmeentgeltes ist Fahrschule Ostbahn berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von Veranstaltungen auszuschließen oder Personen nicht zur Prüfung zuzulassen.

 

3. Rücktritt und Kündigung

Wenn nicht anders vereinbart gilt der Zeitpunkt der Anmeldung als Ausbildungsbeginn und Eintritt in den laufenden Kurs. Ein Rücktritt ist nun nicht mehr möglich. Eine Aufteilung eines Paketpreises auf einzelne Leistungen, oder Umrechnung in andere Leistungen z.B: andere Führerscheingruppen, ist nicht möglich. Nach 6 Monaten ab Anmeldung zu einem Ausbildungspaket gilt dieses als konsumiert. Ausbildungen werden ebenso nur 6 Monate ab Absolvierung anerkannt und müssen nach Ablauf dieses Zeitraums wiederholt werden. Erscheint der/die Teilnehmer/in zur Veranstaltung od. Fahrstunden nicht, so hat er/sie als Schadensersatz das Teilnahmeentgelt in voller Höhe zu zahlen, sofern der Fahrschule Ostbahn, nicht ein höherer Schaden entstanden ist. Fahrstunden können vom Kunden bis zu 3 Werktagen vor Beginn ohne Grund und ohne Kostenersatz abgesagt oder verlegt werden.

 

4. Absage/Ausfall und Verlegung von Lehrveranstaltungen

Die Fahrschule Ostbahn hat das Recht, bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus anderem wichtigen Grunde Veranstaltungen/Fahrstunden abzusagen. Sie informiert unverzüglich, spätestens bis Veranstaltungsbeginn, die Teilnehmer. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Der Fahrschule Ostbahn steht das Recht zu, Veranstaltungstermine od. Fahrstunden in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen an anderen Tagen nachzuholen. Ein Termin ist in angemessener Frist verlegt worden, wenn der neue Termin innerhalb von 3 Monaten stattfindet. Dem/der Teilnehmer/in dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden nicht von der Fahrschule Ostbahn ersetzt.

 

5. Wechsel von Instruktoren und Ausbildungspersonal

Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Instruktoren und Ausbildungspersonal sowie Verschiebungen im Ablaufplan den/die Teilnehmer/in weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Instruktoren/Ausbildungspersonal eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen.

 

6. Ausschluss von der Teilnahme

Die Fahrschule Ostbahn ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der weiteren Teilnahme auszuschließen, soweit diese die Durchführung der Veranstaltung gefährden. Dies ist der Fall, wenn er/sie den Anweisungen des Ausbildungspersonals nicht folgeleistet, wenn er/sie die Veranstaltungen bzw. den Betriebsablauf stört oder anderweitig erhebliche Nachteile oder Gefahren für die Durchführung der Veranstaltung oder andere Kursteilnehmer zu befürchten sind. Er/Sie hat in diesem Fall als Schadenersatz das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche der Fahrschule Ostbahn. Weitere Ausschlussfestlegungen im Zusammenhang mit der Nichtzahlung von Entgelten sind im Pkt. 2 geregelt.

 

7. Haftung

Die Fahrschule Ostbahn haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Veranstaltung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Fahrschule Ostbahn oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Fahrschule Ostbahn haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern. Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung gespeichert werden. Sämtliche Veranstaltungsunterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Fahrschule Ostbahn vervielfältigt werden.

 

8. Ordnung zur Durchführung von Veranstaltungen

Die in den Vorbesprechungen dargelegte Ordnung zur Durchführung von Veranstaltungen ist Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen für alle Veranstaltungen der Fahrschule Ostbahn.

 

9. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

 

10. Zahlungen

Nur Zahlungen an das Konto der Firma TSL Kipperer KG mit der IBAN AT12 2081 5023 0070 1113 oder an Inkasso-Bevollmächtigte haben schuldbefreiende Wirkung.

 

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Erfüllungsort und für den vollkaufmännischen Verkehr vereinbarter Gerichtsstand ist Graz.

 

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