Führerscheinklasse

Traktor

Mindestalter:
  • 18 Jahre
 
  • 16 Jahre mit folgenden Einschränkungen:
    – Nur landwirtschaftliche Fahrzeuge
    – Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife
    – Verschreibung von nötigen Bedingungen und Beschränkungen der Lenkberechtigung.

Fahrzeuge

  • Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von max. 50km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von max. 50km/h
  • Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von max. 50km/h
  • Einachszugmaschinen die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht.
  • Sonderkraftfahrzeuge

Einschränkungen

  • Für die Inbetriebnahme und das Lenken von Fahrzeugen der Klasse F gilt für unter 20-Jährige eine Alkoholgrenze von 0,1 Promille (statt 0,5 Promille).

  • Lenkberechtigungen der Klasse F gelten grundsätzlich nur in Österreich und in Ländern, die diese Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben (z.B. Deutschland, Italien, Slowenien).

€ 549,-*

Entstehende Zusatzkosten

  • Erste-Hilfe Kurs

    Falls nicht bereits absolviert.

    € 56,00
  • Führerscheinausstellung

    An Behörde zu entrichten. € 60,50 sollte bisher kein bestehender Führerschein vorhanden sein.

    € 49,50
  • Prüfungsgebühr

    Zu entrichten an das Land Steiermark

    € 65,50

*Alle Preisangaben gelten zur Orientierung und sind aufgrund technischer Gegebenheiten als unverbindlich anzusehen. Für verbindliche Preise kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch.

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